Die anfallenden Kosten werden im Anschluss an die jeweilige Therapiestunde bar beglichen oder sie haben die Möglichkeit
der Überweisung nach Rechnungserhalt.
Kostenübernahme: Von den gesetzlichen Kassen werden Behandlungen für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
leider nur in Ausnahmefällen erstattet. Je nach Vertragsvereinbarungen ist eine Erstattung durch Zusatzversicherungen und
Privatversicherungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Therapiekosten, die Sie selbst bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung
anerkannt (§ 13 Abs. 3 SGB V).